Es gilt der Grundsatz: Die Alarmierungskette ist nur so stark, wie das schwächste Glied:
1. Die lokale Autonomie bei den Kunden ist unterschiedlich und muss durch den Kunden mit dem Provider (Swisscom, Sunrise usw.) und dem Anlageerrichter abgeklärt werden.
2. Die Übermittlungsautonomie variiert wie oben geschrieben zwischen 0 – 4 Stunden.
3. Der Empfang und die Verarbeitung seitens Certas sind durch die Notstromaggregate sichergestellt. Die Alarmzentrale und deren Systeme sind mit Notstrom versorgt. Hingegen sind die administrativen Abteilungen der Certas bei Stromabschaltungen beeinträchtigt.
4. Die Erreichbarkeit der Kunden und Interventionsstellen ist nur dann sichergestellt, wenn die die dazu notwendigen Kommunikationswege gewährleistet sind (Fixnet, Mobile, Internet), ansonsten kann Certas die Endkunden und Interventionsdienste erst nach der Stromabschaltung wieder erreichen.